Hinweis: Wir haben 13 Verbandskästen für Sie recherchiert.
Seit 2014 gilt eine neue Regelung für Verbandskästen, wobei die älteren Modelle dann, noch bis Ende 2014 gültig waren. Das hört sich so an, als ob das schon sehr lang vorbei ist. Doch leider versäumen viele Autofahrer, ihren Verbandskasten regelmäßig zu überprüfen.
Seit Januar 2015 gilt die neue Regelung, die laut § 35h Absatz 4 StVZO aussagt, das in jedem PKW ein Verbandskasten sein muss. Allerdings muss es nicht mehr ein spezieller Verbandskasten sein, sondern dieser muss einfach zur Ersten Hilfe geeignet sein. Daher mussten auch die älteren Modelle nicht aussortiert werden, sondern können bis zum Verfallsdatum genutzt werden. Doch laut diesem Gesetz muss nicht alles gleich entsorgt werden, was dann viele Menschen nicht Wissen. Es genügt, die Teile auszutauschen, die das Haltbarkeitsdatum überschritten haben. Allerdings sollte der Verbandskasten regelmäßig überprüft werden, da ansonsten Teile darin liegen, die schon lange nicht mehr steril sind. Denn genau um diese Einzelteile geht es und ob die noch steril sind. Ebenso sollte auch von Zeit zu Zeit einmal das Pflaster überprüft werden. Hier ist natürlich wichtig, ob das Pflaster dann auch noch haften bleibt und nicht schon sehr lange einfach abgelaufen ist. Viel wichtiger ist selbstverständlich was alles in einem Verbandskasten sein soll, damit dann auch wirklich Hilfe in einer Notsituation geleistet werden kann.
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
Zusätzlich wurden noch aufgenommen:
- 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
Versäumnis und Bußgeld
Wer keinen Verbandskasten in seinem PKW mitführt, der muss mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Bei der Hauptuntersuchung beim TÜV wird für den fehlenden Verbandskasten ein kleiner Mangel eingetragen. Was sich im ersten Moment nicht sehr viel anhört, doch sollte jeder immer auf den aktuellen Stand achten. Denn niemand kann Wissen, ob er den Verbandskasten nicht so einmal in einem Notfall benötigt. Wer abgelaufene Binden nicht unbedingt auf den Müll werfen möchte, der kann diese gerne verschenken. Viele Organisationen die Erste Hilfe Kurse anbieten, nehmen diese Verbände gerne. So werden diese abgelaufenen Dinge dann noch einem guten Zweck zugeführt. Aber auch Apotheken nehmen abgelaufene Verbandspäckchen an. Also auf keinen Fall auf den Müll werfen, sondern dafür sorgen, das dieses Material noch genutzt werden kann.
Auch eine Rettungsweste sollte beim Verbandskasten sein, gerade wenn es in der Dunkelheit zu einem Unfall gekommen ist. So können Helfer von anderen Autofahrern besser gesehen werden. Ohne eine solche Rettungsweste könnte der Helfer dann selbst zum Opfer werden. Selbst wenn das Bußgeld nicht sehr hoch ist, sollte jeder in seinem eigenen Interesse dafür sorgen, das der Verbandskasten immer auf dem neuesten Stand ist. Denn ein Unfall kann einmal schnell passieren und dann ist Hilfe immer wichtig. Wer einen Unfall sieht und nicht hilft, der macht sich strafbar. Hilfe kann natürlich auch sein, wenn dann die Polizei und der Krankenwagen gerufen werden. Ansonsten ist bei einem Unfall der Verbandskasten ein wichtiger Gegenstand, der auf keinen Fall fehlen darf. Daher immer überprüfen, wo sich der Verbandskasten gerade befindet.