Hinweis: Wir haben 13 Waffenschränke für Sie recherchiert.
Ein Waffenschrank stellt die optimale Möglichkeit dar, die Waffen im Haus vor nicht erwünschten Zugriffen zu schützen. Besonders in einem Haushalt mit Kindern muss ein Waffenschrank im Haus sein, um diese vor den Kinderhänden sicher aufbewahrt zu wissen.
Ein Waffenbesitzer muss für eine sichere Aufbewahrung der Schusswaffen sorgen. Und zwar so, dass ein Missbrauch der Schusswaffen völlig ausgeschlossen bleibt. Denn sonst ist die Schusswaffe für die anderen Mitbewohner zugänglich. Und selbst wenn der Waffenbesitzer allein lebt, liegt immer die Möglichkeit vor, dass ein Dieb im Haus an die Schusswaffe kommt. Ein Waffenschrank bietet daher die optimale Möglichkeit, die Waffen sicher aufzubewahren, sodass sich kein anderer Zugang zu der Schusswaffe verschaffen kann. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung der Schusswaffen ergibt sich aus dem § 36 des Waffengesetzes, in dem geregelt wird, wie und in welcher Sicherheitsstufe des Waffenschrankes die Waffen sowie die Munition gesichert werden müssen. Dabei gibt es gewisse Einschränkungen bei der Anzahl der gemeinsamen Verwahrung der Munition und der Kurz- und Langwaffen.
Der Waffenbesitzer darf den Zugang zu den Schusswaffen ausschließlich weiteren erwerbsberechtigten Personen gewähren. Für den Zugriff auf den Waffenschrank in Schützenvereinen ist ein Sachkundennachweis nötig. Dieser wird durch einen übergeordneten Dachverband ausgestellt, und zwar erst nach einem Lehrgang.
Die jeweiligen Kategorien der Waffenschränke beziehen sich aud die vorgeschriebene Art der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. So dient ein A-Schrank ohne Innenfach ausschließlich der Aufbewahrung von Langwaffen, und zwar bis zu zehn Stück. Für die Aufbewahrung von Langwaffen dient ebenfalls ein A-Schrank mit Stahlblechinnenfach und Schwenkriegelschoss. In solchem Schrank wird die Munition im Innenfach mit Schwenkriegelschloss aufbewahrt. Ein A-Schrank, welcher auch ein B-Innenfach enthält, können neben Langwaffen auch bis zu 5 Stück Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die Munition darf auch hier im B-Innenfach aufbewahrt werden, gemeinsam mit den Kurzwaffen, jedoch getrennt von den Langwaffen. In dem sog. B-Fach kann eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen aufbewahrt werden, sowie bis 10 Stück Kurzwaffen. Die Munition in solch einem Waffenschrank wird getrennt von den Schusswaffen aufbewahrt - im Innenfach mit Schwenkriegelschloss. Dieselbe Anzahl von Schusswaffen kann auch in dem sog. 0-Schrank aufbewahrt werden. In einem I-Schrank kann eine unbegrenzte Anzahl von Schusswaffen aufbewahrt werden, wobei die Munition nich von diesen getrennt sein muss.
Alle Schusswaffen, die aufbewahrt werden, müssen vollständig entladen aufbewahrt werden. Waffen und Munition, die nicht zueinander passen, dürfen gemeinsam aufbewahrt werden. Die Waffen dürfen außer im Waffenschrank auch in einem Raum aufbewahrt werden, welcher dementsprechend gesichert ist und dem Stand der Technik entspricht.
Der Montage des Waffenschrankes wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dieser muss mit einem 10 cm dicken Beton des Typs B 45 ummantelt werden. Sonst gilt dieser nicht als richtig gesichert und hat keine versicherungsrechtliche Bedeutung. Standgeräte, welche bis zu 1000 kg Eigengewicht aufweisen, müssen zusätzlich verankert werden, um nicht von Dieben aus dem Haus getragen werden zu können.
Wer im Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition ist, muss die Aufbewahrung dieser nachweisen können. Handelt es sich um den Ersterwerb, wird die Aufbewahrung entweder durch das Vorzeigen des Tresors oder durch das Vorzeigen des Lieferscheines nachgewiesen. Wer darüber nachdenkt, einen Waffenschrank im Ausland zu erwerben, sollte besonders vorsichtig sein, da es unter Umständen gut möglich ist, dass der ausgewählte Waffenschrank gar nicht den vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Der Schlüssel zum Waffenschrank muss sich jederzeit in der alleinigen Kontrolle des Besitzers befinden, sodass in seiner Abwesenheit ein Zugriff auf die Waffen vollkommen ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund sollte der Schlüssel immer mitgenommen oder zumindest so im Haus aufbewahrt werden, dass keine andere Person die Möglichkeit eines Zugriffs auf den Waffenschrank hat. Daher darf der Schlüssel nicht auf den Esstisch gelegt oder auf das Schlüsselbrett aufgehängt werden. Denn selbst wenn von diesem kein Missbrauch gemacht wird, gilt dies als unberechtigtes Überlassen an einen Nichtberechtigten, bzw. als unsorgfältiges Verwahren und gilt als Straftat und Unzuverlässigkeit. Die Folgen können der Verlust der Waffenkarte oder des Jagdscheins sein sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Daher gelten ein Zahlenschloss oder ein Fingerabdruckverschluss als ideal. Ansonsten muss darauf geachtet werden, dass ein Waffenschrank das dazugehörige Sicherheitszertifikat besitzt. Vor dem Kauf des Waffenschrankes sollte man sich zuden unbedingt mit der örtlich zuständigen Waffenbehörde in Verbindung setzen, um alle wichtigen Informationen einholen zu können.